Die Gemeinde Remchingen hat zur Prüfung des Lärmschutz an der A8 ein ortsansässiges Ingenieurbüro beauftragt.
Daraufhin fand am 24.05.13 zwischen der Gemeindeverwaltung, dem Gemeinderat und der BI ein zweites Informationsgespräch statt.
Dipl.-Ing. Michael Bauch, vom Büro Muff und Hohmann, erläuterte den Anwesenden seine Untersuchungsergebnisse. Diese Ausführungen möchten wir Ihnen nicht vorenthalten.
Vielen Dank an Herrn Bauch und die Gemeindeverwaltung für die Bereitstellung der Daten.
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Auszug aus unserem Sitzungsprotokoll:
Untersucht wurde von Herrn Bauch die aktiven Lärmschutzmaßnahmen von KM
10+000 bis 12+700.
Grundlage der Untersuchungen waren:
- 100 Punkte Liste der Bürgerinitiative vom 25.02.2013
- Schalltechnische Untersuchung Juli 2004
- Schalltechnische Untersuchung „Auswirkung Lärmschutzwand auf der Pfinztalbrücke Nordseite“ (ohne
Einfluss auf die Planfeststellung)
- Schalltechnische Untersuchung 2009 zur Änderung der Gradiente im Bereich Mutschelbach,
Änderung der Lärmschutzwand auf der Pfinztalbrücke von hochabsorbierend nach
reflektierend, Verschiebung der Unterführung von Darmsbach nach Nöttingen
- Am 22.04.13 Einsichtnahme der aktuellen Ausführungsplanung mit Stand
vom 24.05.2012, Soll-IST-Darstellung der geänderten Gradiente
a) Gradientenänderung bei Mutschelbach:
Im Bereich
Mutschelbach wurde die Kuppenausbildung verringert, das heißt, die neue
Gradiente liegt tiefer (max. 3m) im Einschnitt als bisher. Dadurch kommt es in
diesem Bereich zu einer Lärmverbesserung.
Ab km 9+500
beginnt die 2009 Planfestgestellte Gradiente (Richtung Pforzheim)
Im Bereich
Nöttingen, kommt es weder zu einer Lage- noch zu einer Höhen-Verschiebung der
Trasse. Die neue Trassierung wirkt sich lärmtechnisch nicht aus (Entfernungen
> 1000m, Gradiente liegt bei gleicher Wallhöhe tiefer)
b) Vor-Ort wurde festgestellt
Dass der Lärmschutzwall
östlich der Pfinztalbrücke (8,50m Höhe) auf den letzten 40 Metern nicht der Planfeststellung entspricht. Stellungnahme Regierungspräsidium Karlsruhe (RP): Auf den letzten 40 Meter wird, im Zuge der Ausführung,
auf den Wall eine Lärmschutzwand aufgesetzt um die vollen 8.50m Höhe zu erreichen.
c) Verschiebung der Unterführung Darmsbach-Nöttingen
Dadurch wurde der planfestgestellte Wall unterbrochen. Zusatzmaßnahme: Lärmschutzwand (Höhe 6m). Diese entspricht in der
Wirkung in etwa den ursprünglich höher geplanten Wällen. Allerdings müssen
hierzu die Wandelemente hochabsorbierend ausgeführt werden.
d) Ausführung der Lärmschutzwand auf der Pfinztalbrücke
Planfestgestellt waren
hochabsorbierende Aluminiumelemente. Durch die teilweise Ausführung mit
reflektierenden, transparenten Elementen ergibt sich für Darmsbach ein
Überschreitung von über 3 dB(A) (in Bezug auf die Nachtwerte (49 dB(A)). Für
Nöttingen ergibt sich keine Verschlechterung. Der Punkt wird durch das Regierungspräsidium Karlsruhe noch
geprüft.
Aufgrund c + d
ergibt sich für Darmsbach eine Erhöhung der Lärmbelastung von 0,23 dB. Dieser
Wert bezieht sich ausschließlich auf die bereits belasteten Gebäude. Dieser
Wert resultiert hauptsächlich aus den reflektierenden Wandelementen.
e) Auswertung Schalltechnische Untersuchung in Bezug auf Lärmreduzierung. Herr Bauch betrachtet die
Planung mit den Verkehrszahlen von 2013
Nöttingen
Tagsüber sind
alle Grenzwerte eingehalten (59 db(A)).
Nachtwerte:
Überschreitungen
im Ist-Zustand liegen bei 15dB(A)
(20,7% der
untersuchten Gebäude, das entspricht 1/5 der untersuchten Gebäude)
Alle Gebäude erfahren eine Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand (Im
Mittel 6,7 dB Reduzierung)
Es ergeben sich
zu den 49 dB(A) Nachtwerten folgende prozentualen Überschreitungen:
·
51 % 0-1 dB
·
39 % 1-2 dB
·
10% 2-3 dB
Bei 26% der in
Nöttingen untersuchten Gebäude kommt es zu einer Halbierung des Lärms (-10
dB(A)).
Wenn eine weitere
Reduzierung der Lärmbelastung um 2dB(A) realisiert werden könnte, sind noch bei
10% der Gebäude Überschreitungen bis max. 1dB(A).
Im Umkehrschluss
wären 90% der Gebäude innerhalb des 49dB(A) Grenzwerts.
Darmsbach
Überschreitungen
im IST-Zustand liegen bei 6 dB(A) (8,9% der untersuchten Gebäude)
Es ergeben sich
zu den 49 dB(A)-Nachtwerten folgende prozentualen Überschreitungen:
·
46 % 0-1 dB
·
18 % 1-2 dB
·
36% 2-3 dB
Wenn eine weitere
Reduzierung der Lärmbelastung um 2dB(A) realisiert werden könnte, sind noch bei
36% der Gebäude Überschreitungen bis max. 1dB(A).
Kritischer
Bereich ist die Feldbergstraße.
f) Geplantes Neubaugebiet in Nöttingen
Das geplante
Neubaugebiet in Nöttingen wurde, da noch kein rechtskräftiger Bebauungsplan
vorhanden, Richtlinienkonform nicht berücksichtigt. Das Gebiet ist
lediglich im Flächennutzungsplan ausgewiesen.
g) Querneigung größer 4 % wurde nicht berücksichtigt
Im Gutachten ist
es nicht erkennbar, dass wie erforderlich, 2 Achsgradienten berechnet wurden. Das
RP behauptet es wurde berücksichtigt. Die Berechnung wurde nicht vorgelegt.
Stellungnahme des Gutachters (Modus Consult) wird nachgereicht.
h) Untersuchung ab KM 12+700
Ist laut RP bis
Pforzheim West erfolgt, hat aber keinen Einfluss da zu weit von der Bebauung
entfernt.
i) Erneuerung Klosterwegbrücke
Es werden
schalloptimierte Dehnfugen verbaut
Fazit des Ingenierbüros: Hr. Bauch empfiehlt weitere 3dB(A) zu reduzieren, damit die Grenzwerte weitgehend eingehalten werden. Möglich wäre dies
eventuell durch eine auf den Wall aufgesetzte Lärmschutzwand mit 1 Meter Höhe. Besser wäre ein Splittmastix Asphalt (SMA) LA (Aktuell noch keine Zulassung
für Neubaubereich). Der SMA LA wäre weitestgehend kostenneutral einzubauen.